GARAperizie bietet Beratungsdienste im Bereich Parteigutachten im Versicherungswesen für PRIVATPERSONEN, UNTERNEHMEN UND BEHÖRDEN mit Vermögensschäden und/oder Produktionsstillständen.
GARAperizie übt dieselben Tätigkeiten aus wie Sachverständigenunternehmen im Dienste von Versicherern, jedoch zugunsten und zur Unterstützung des Versicherten oder des Beschädigten durch einen Dritten, der haftet.
Die Möglichkeit, ein Parteigutachten einzuholen gehört ausdrücklich zum Umfang der Versicherungspolicen und der Versicherte kann und darf davon Gebrauch machen.
„Beratung in Sachen Parteigutachten“ bedeutet, den Kunden in fachlicher, bearbeitungstechnischer und bürokratischer Hinsicht zu betreuen, und zwar vom Schadenseintritt durch Unfall oder Haftung Dritter bis zur Wiederaufnahme der Produktivität, mit dem Ziel, dass der Kunde bestens entschädigt wird.
GARAperizie ist in folgenden Beratungsbereichen tätig:
Die Beratung in Sachen Parteigutachten besteht aus verschiedenen Phasen:
GARAperizie arbeitet ausschließlich für PRIVATKUNDEN, UNTERNEHMEN UND BEHÖRDEN.
Die Kosten für die Dienstleistungen gehören fast immer zum Leistungsumfang der Versicherungspolice, zusätzlich zu den entstandenen Schäden (siehe Bedingungen „Art. Gutachterhonorar“ oder „Art. Gutachterkosten“).
GARAperizie wird erst dann bezahlt, wenn der Kunde tatsächlich von der Versicherung entschädigt wurde.
Bitte füllen Sie den Antrag korrekt aus, damit wird die größtmögliche Wirksamkeit unseres Einsatzes garantiert.