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PARTEIGUTACHTEN – DAMIT SIE DAS WIRTSCHAFTLICH BESTE ERGEBNIS AUS IHRER VERSICHERUNG BEKOMMEN

GARAperizie bietet Beratungsdienste im Bereich Parteigutachten im Versicherungswesen für PRIVATPERSONEN, UNTERNEHMEN UND BEHÖRDEN mit Vermögensschäden und/oder Produktionsstillständen.

GARAperizie übt dieselben Tätigkeiten aus wie Sachverständigenunternehmen im Dienste von Versicherern, jedoch zugunsten und zur Unterstützung des Versicherten oder des Beschädigten durch einen Dritten, der haftet.

Die Möglichkeit, ein Parteigutachten einzuholen gehört ausdrücklich zum Umfang der Versicherungspolicen und der Versicherte kann und darf davon Gebrauch machen.

„Beratung in Sachen Parteigutachten“ bedeutet, den Kunden in fachlicher, bearbeitungstechnischer und bürokratischer Hinsicht zu betreuen, und zwar vom Schadenseintritt durch Unfall oder Haftung Dritter bis zur Wiederaufnahme der Produktivität, mit dem Ziel, dass der Kunde bestens entschädigt wird.

GARAperizie ist in folgenden Beratungsbereichen tätig:

Die Beratung in Sachen Parteigutachten besteht aus verschiedenen Phasen:

  1. Hinweise, um die Schäden bei Schadenseintritt in Grenzen zu halten (Rettungsmaßnahmen);
  2. Festlegung der dringenden Gutachtenmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Gutachter der Versicherungsgesellschaft (Besichtigungen, Probenahmen usw.);
  3. Betreuung und Ratschläge beim Umgang mit den Lieferanten für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung der beschädigten Teile;
  4. Klassifizierung der Schadensklassen, versteckte Schäden eingeschlossen, die von der Versicherungspolice entschädigungsfähig sind;
  5. Betreuung bei der Ermittlung und Erstellung aller notwendigen Unterlagen, um dem Versicherungsgutachter alle entstandenen Schäden nachzuweisen und Forderungen zu stellen;
  6. Festlegung der bestmöglichen Entschädigung für den Kunden nach Verhandlung mit dem Gutachter der Versicherungsgesellschaft.

GARAperizie arbeitet ausschließlich für PRIVATKUNDEN, UNTERNEHMEN UND BEHÖRDEN.

Die Kosten für die Dienstleistungen gehören fast immer zum Leistungsumfang der Versicherungspolice, zusätzlich zu den entstandenen Schäden (siehe Bedingungen „Art. Gutachterhonorar“ oder „Art. Gutachterkosten“).

GARAperizie wird erst dann bezahlt, wenn der Kunde tatsächlich von der Versicherung entschädigt wurde.

HELFEN SIE UNS DABEI, SOFORT FÜR DIE TÄTIG ZU WERDEN

Bitte füllen Sie den Antrag korrekt aus, damit wird die größtmögliche Wirksamkeit unseres Einsatzes garantiert.